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Sperrgut wird wöchentlich zusammen mit dem Hauskehricht gesammelt. Sperrgut ist ebenfalls Hauskehricht, jedoch liegt der Unterschied darin, dass Sperrgut aufgrund seiner Grösse oder seines Gewichts nicht im SUIBR!-Gebührensack entsorgt werden kann.
Glück gehabt, wenn es nicht in den SUIBR!-Gebührensack passt, nehmen wir es trotzdem mit.
Deponieren Sie das Sperrgut, genau so wie den SUIBR!-Gebührensack, einfach und bequem vor der Haustüre. Und kleben Sie die nötige Anzahl Gebührenmarken drauf: 1 Marke pro 5 kg. 1 Bogen à 5 Marken kostet CHF 10.00 (inkl. MwSt.)
Sperrgut ist brennbarer Abfall, der meist aus vielen verschiedenen Stoffen, jedoch vorwiegend aus Holz, Kunststoff, Textilien oder Verbundstoffen besteht.
Abgebildet einige Beispiele mit der Anzahl benötigten Gebührenmarken (es gilt 1 Marke pro 5 kg).
Alle Materialien, die dem Recycling oder einer anderen Form der Wiederverwertung zugeführt werden können, wie zum Beispiel: Gegenstände aus vorwiegend Metall, Pneus sowie elektrische und elektronische Geräte inklusive Zubehör. Bitte entsorgen Sie diese in den entsprechenden Separatsammlungen oder im Fachgeschäft.
Für grössere Entsorgungsmengen (z.B. von Wohnungsräumungen, Umbauten oder Renovationen) bieten verschiedene Firmen einen Mulden und/oder Entsorgungsservice an.