Hausabfall richtig bereitstellen

Für die effiziente und problemlose Abholung Ihres Abfalls gibt es ein paar Punkte, die beachtet werden müssen. Vorallem aufgrund der zu frühen Bereitstellung des zu entsorgenden SUIBR!-Gebührensacks entstehen immer wieder grosse Verunreinigungen durch Wildtiere. Bitte helfen Sie mit, dies zu verhindern. Wir danken Ihnen für die korrekte Bereitstellung gemäss den folgenden Informationen.

Das richtige Gebinde

Bitte verwenden Sie für die Entsorgung Ihres Hausabfalls nur die offiziellen SUIBR!-Gebührensäcke. Diese sind in den meisten Lebensmittelgeschäften in verschiedenen Grössen erhältlich.

Gewusst?
Der SUIBR!-Gebührensack wird aus mindestens 80% Altfolien hergestellt. Dadurch werden bis zu 60% CO2-Emissionen eingespart.

Erst am Abholtag bereitstellen

Wir bitte Sie, den SUIBR!-Gebührensack erst am Tag der Abholung (bis 7 Uhr) rauszustellen. Den Abholtag finden Sie im Sammeldaten-Flyer Ihrer Gemeinde oder hier auf der Website.

In einem Behälter deponieren

Bei der Bereitstellung vor dem Abholtag muss der SUIBR!-Gebührensack in einem entsprechend gekennzeichneten Behälter (max. 800 l) deponiert werden.

Zugänglichkeit

Liegenschaften, welche nicht an einer für die Zufahrt geeigneten Strasse liegen, werden gebeten, den Abfall zum nächsten Sammelpunkt zu bringen. Die direkte Bedienung kann insbesondere bei nicht durchgehenden Strassen ohne genügend grossen Wendeplatz oder bei zu schmalen Strassen abgelehnt werden. Für die Ordnung beim Sammelplatz ist der Eigentümer verantwortlich.

Sperrgut clever entsorgt

Grösserer Abfall, welcher nicht im SUIBR!-Gebührensack Platz hat, kann mit der entsprechenden Anzahl Gebührenmarken (pro 5 kg eine Marke) ebenfalls bereitgestellt werden.

Das ist nicht suibr!

Bitte vermeiden:

  • Jegliche Art von Abfällen in die Kanalisation einzuleiten. Sprich Essensreste, Medikamente, Feuchttücher etc.
  • Ihren Hausabfall in öffentlichen Abfalleimern zu entsorgen.
  • Abfall im öffentlichen Raum und auf unbedienten Sammelstellen liegen zu lassen.

Keine Mitnahme

Ist der Zugang behindert, sind Gebinde defekt oder sind Abfälle nicht weisungsgemäss bereitgestellt, kann die Übernahme der Abfälle verweigert werden.